Informationen zur Reha
„Herr Müller ... Sie sollten eine Reha machen!“, sagte der Arzt kurz vor der Entlassung aus dem Krankenhaus noch!
Aber ... was genau ist eigentlich so eine Reha-Maßnahme?
Kurz gesagt: Eine Rehabilitionsmaßnahme im Herz-Kreislauf- und Gefäßbereich soll – meist nach einem stationären Krankenhausaufenthalt - zum einen dazu beitragen, dass der Teilnehmer körperlich "wieder auf die Beine kommt", um wieder aktiv am Alltags- und/oder Berufsleben teilnehmen zu können und soll zum anderen über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Risiko- und Schutzfaktoren und der Grunderkrankung bzw. der Gesundheit aufklären und praktische Hilfen und Tipps für einen gesundheitsorientierten Lebensstil vermitteln!
Was bedeutet ambulante Reha?
Eine Rehabilitationsmaßnahme "ambulant" durchzuführen bedeutet, dass die Teilnehmer täglich nur für die Zeit der therapeutischen Einheiten in der Reha-Einrichtung sind und den Rest des Tages im gewohnten häuslichen Umfeld verbringen!
Wie läuft eine ambulante Reha-Maßnahme ab?
Eine ambulante Reha-Maßnahme läuft in aller Regel (ähnlich wie eine stationäre Maßnahme) über drei Wochen bzw. 15 Behandlungstage und täglich – also montags bis freitags – von 8.30 Uhr bis (mindestens) 14.10 Uhr! Innerhalb dieser Zeit finden Therapieeinheiten in den Bereichen Sport- und Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, psychologische Beratung und ärztlich-medizinische Betreuung statt. Hinzu kommen individuelle Therapieeinheiten wie Blutdruckschulung, Raucherentwöhnung, Physiotherapie, Diabetesberatung oder INR-Schulung.
Für wen bieten wir ambulante Reha-Maßnahmen an?
Die Teilnehmer einer Reha-Maßnahme in unserem Hause haben in den meisten Fällen eine akute Herzerkrankung oder einen Eingriff am Herzen (Herzinfarkt, Stent-Implantation, Bypass- und/oder Herzklappen-OP, SM-/ICD-Implantation, Herzmuskelentzüngung, etc.), bzw. einen Eingriff an einem arterioellen Gefäß (Bein-Bypass, OP nach Aortenaneurysma, Endarteriektomie, Ballondilation / Stent etc.) hinter sich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Bewilligung einer Rehabilitionsmaßnahme (Antrag beim entsprechenden Kostenträger - Krankenkasse bzw. Rentenversicherung - über den Hausarzt/Kardiologen) auf Grund des Gesundheitszustandes bzw. wegen Risikofaktoren.
Wie erhalte ich eine ambulante Reha?
Eine Rehabiliationsmaßnahme wird in aller Regel vom Sozialdienst des Krankenhauses ODER – sofern keine stationäre Behandlung erfolgte – vom Hausarzt/Kardiologen bei dem entsprechenden Kostenträger beantragt!
Hier gilt – ähnlich wie im Pflegebereich – der Grundsatz "ambulant vor stationär"!
Wer übernimmt die Kosten?
Für nicht-berentete Antragsteller, die mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist im Normalfall die Deutsche Rentenversicherung und für alle übrigen Antragsteller die Krankenkasse zuständig.
Ist der zuständige Kostenträger die Krankenkasse, so hat der Rehabilitationsteilnehmer lediglich – ähnlich der Behandlung im Krankenhaus – die gesetztliche Zuzahlung von 10.-Euro pro Behandlungstag (bis maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) am Ende der Maßnahme zu leisten!
Wie komme ich tagtäglich zur Reha?
Wurde eine ambulante Rehabilitionsmaßnahme beantragt und bewilligt, so sollte in aller Regel eine tägliche Anreise zur Rehaeinrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein! (Die entsprechenden Kosten werden von der Rehaeinrichtung bzw. der Rentenversicherung übernommen!)
Sollte dies in Ausnahmefällen aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, so kann durch die Rehaeinrichtung ein täglicher Transport mit einem Fahrdienst ermöglicht werden!

